| Lukas Kalcher

Herkunftskennzeichnung

Ab 1. September verpflichtend in der Gemeinschaftsverpflegung

Die verpflichtende Herkunftskennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung tritt mit 1. September 2023 in Kraft. Die entsprechende Verordnung wurde am 16. März 2023 kundgemacht.

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Speisen, wie in Kantinen, müssen ab 1. September verpflichtend gekennzeichnet werden.

"Das ist ein erster konkreter Umsetzungsschritt für mehr Transparenz auf unseren Tellern", betonen Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig und Gesundheitsminister Johannes Rauch. „Jeden Tag werden in Österreich 2,2 Mio. Speisen in Großküchen wie Kantinen, Krankenhäusern und Schulen ausgegeben“, so Totschnig." Johannes Rauch ergänzt, dass „seit Jahren die Herkunftskennzeichnung gefordert wird, nun wird der erste große Schritt gesetzt. Den Konsumentinnen und Konsumenten ermöglichen wir damit eine bewusste Entscheidung und tragen dem Wunsch nach regionalen und österreichischen Produkten Rechnung.

Die Kennzeichnung von Fleisch, Milch und Eiern

Verpflichtend angegeben werden muss künftig die Herkunft von drei Produktgruppen: Fleisch von Rindern, Schweinen, Geflügel, Schafen, Ziegen oder Wild; Milch und Milchprodukte wie Butter, Topfen, Sauerrahm, Joghurt, Schlagobers und Käse sowie Ei und Eiprodukte wie Flüssigei, -eigelb, -eiweiß und Trockenei.

Bei Fleisch muss das Tier im angegebenen Land geboren, gemästet und geschlachtet werden. Bei Milch betrifft die Kennzeichnung das Land, in dem das Tier gemolken wurde. Beim Ei ist jenes Land anzuführen, in dem es gelegt wurde.

Die Herkunftskennzeichnung trifft alle Großküchen und Kantinen, unabhängig ob öffentlich oder privat.

Quelle: Bundesministerium Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
            Bundesministerium Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

 

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